Gedanken zum Gewährleistungsanspruch bei LED Leuchtmitteln

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Gedanken zum Gewährleistungsanspruch bei LED Leuchtmitteln

Beitragvon Osramspalter » Donnerstag 18. Dezember 2014, 12:49

Hallo Leute,

ich habe gerade den Beitrag von djtechno zur OSRAM LED Star E60
gelesen und möche Euch mal mit ein paar Gedanken zur Gewährleistung
beglücken:

Auch ich bin wie bereits in einem anderen Tread schon gesagt, den Weg
über die ESL und verschieden LED´s gegangen. Mit eher mäßiger Begeisterung.
Also abgewartet, und bei der Renovierung der Stube die Esstischbeleuchtung
umgerüstet. Das war Ende Mai 2013. Top Ergebnis. War total begeistert......
(auch wenn das hier im Bild nicht so ganz rüberkommt, die Dinger sind wirklich Klasse)

Bild

Bild

Da die Preise im Baumarkt doch heftig sind, habe ich das Internet (......wie immer die Bucht)
bemüht. Habe bei einem Händler das passende gefunden und auf Rechnung bestellt.
(Welcher das ist verrate ich gerne, PN an mich)
Wie üblich wurde das Produkt ausgezeichnet beworben (Ra; Wattage und Lebensdauer :gshock: 30000h :gshock: )
Alles super bis vor zwei Wochen. Piff, Sicherung raus - He? Klar. Sicherung wieder rein - hält aber nicht.
Schlimmste Befürchtungen.... was ist jetzt hier los? Bei einer normalen Glühlampe die defekt ist, wärs halt
dunkel geblieben aber die Sicherung wäre drin geblieben, da ist die Ursache gleich klar. Aber da die Sicherung nicht hält
kann ich nicht erfahren wo dranns liegt. Also erstmal alle Stecker gezogen - nichts gebracht. Dann war das Licht nun an oder aus?
Wechselschalter durchprobiert (Schalter/Dimmer defekt?) Danach Lampen rausgedreht. Ahhh da gings wieder. Fehler gefunden.
Dauerhafter Kurzschluss in einer LED! Danach Kaufbeleg beigeholt (Die hebe ich jetzt immer auf!!!!!!!!) Kein Problem ist ja noch
keine zwei Jahre her. Am nächsten Tag Händler kontaktiert per Mail mit Scans (sie Bilder oben) Kaufbeleg , Eb(ä)y Transaktionsnummer
versorgt und höflich um Ersatz gebeten...... Promte vorgefertigte Antwort:

Zitat:
"Sehr geehrter Kunde, leider liegt der Kauf schon länger als 6 Monate zurück.
Ab dem 7. Monat müsste der Käufer im Rahmen der Gewährleistung nachweisen
dass der Mangel bereits zum Übergabezeitpunkt bestand.
Mit freundlichen Grüßen
Kundenservice"


Was - wie - Hä? Ich hab doch zwei Jahre Garantie. Und 30000h (bei 24h Betrieb pro Tag)
sind doch immerhin 3,4 Jahre? Wollen die mich verallerwertesten? Gleich Goggle bemüht und
auch einen Artikel von einem Rechtsanalt hierzu gefunden:

Zitat
"Die sog. Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und für alle Händler verpflichtend Bei einer Gewähleistung steht der Verkäufer einer Ware dafür ein, dass diese zum Zeitpunkt des Verkaufs frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Das bedeutet, die Ware muss die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit aufweisen. Außerdem müssen Werbeaussagen zutreffen und Lieferung mengenmäßig richtig ausgeführt sein. Die Beweislast für das Vorliegen eines Mangels trägt in diesem Fall jedoch der Käufer. Die gesetzliche Gewährleistung nach § 437 BGB beträgt seit dem 01.01.2002 24 Monate, sie kann bei Gebrauchtwaren per AGB oder einzelvertraglich auf 12 Monate verkürzt werden. Der Kunde kann daher seine Rechte bei Lieferung eines mangelhaften Geräts nunmehr 2 Jahre lang (bzw. 1 Jahr bei gebrauchten Waren, sofern kaufvertraglich vereinbart) geltend machen. Zu Gunsten des Käufers wird in den ersten 6 Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt defekt war, es sei denn, der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Übergabezeitpunkt noch nicht bestand. In vielen Fällen wird dieser Nachweis wohl nur schwer zu führen sein. Das heißt in der Praxis, dass nach Ablaufen der 6-Monats-Frist nur noch in wenigen Fällen eine Gewährleistung in Anspruch genommen werden aknn und der Kunde im Regelfall auf die Kulanz des Händlers angewiesen sein wird."

weiter:

"Eine Garantie ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers, der Verkäufer trägt dabei dafür Gewähr, dass die zu verkaufende Sache im Zeitpunkt des Gefahrübergangs eine bestimmte Beschaffenheit aufweist oder eine bestimmte Beschaffenheit für eine bestimmte Dauer behält (sog. Beschaffenheitsgarantie oder Haltbarkeitsgarantie, siehe dazu § 433 BGB). Den Herstellern ist es somit selbstüberlassen, ob sie eine Garantie zusätzlich zur gesetzlichen Gewährleistung anbieten oder nicht."


So. Das heißt: Gewährt der Verkäufer nicht explizit eine Garantie gilt das BGB und damit im besten Fall ein Ersatzanspruch von 6 Monaten !!!!!!!!!
Jetzt vergleiche welche Händler eine solche Garantie explizit ausweisen, und wenn, welche weiteren Spitzfindigkeiten dort zur Bedingung gestellt werden
(Nachweis der Netzspannung, Anzahl Schaltzyklen ...... durch den Käufer)

Drehe ich den Spieß um, bin LED Hersteller bewerbe ich erstmal mein Produkt mit den 30000h und verweise auf die gesetzliche Gewährleistungsgrundlage nach BGB.
Für welche Lebensdauer muß ich aber nun mein Leuchtmittel konstruieren?

Worst Case: 6 Monate (BGB) x 31Tage (maximal) x 24h (Dauerbeleuchtung) = 4464h das sind gerade mal 14,88% der vielfach beworbenen Lebensdauer von 30000h.

Fazit:

Nicht nur nach dem Preis schauen, sondern auch auf eine explizit ausgewiesene Garantie!!!!!!
Das betrifft insbesondere die Onlinekäufe, da es hier die Händler einen Dreck interessiert ob der
Kunde nochmal wieder kommt. Ansässige Händler (z.B Baumärkte, Discounter) schon eher, die fürchten um ihr
Image da der Kunde hier oft auch andere Produkte kauft. Bei manchen Herstellern musst du dich mit Angaben
zur Person und Produkt registrieren um in den Genuss einer Garantie zu kommen. (Aber wer und welche Zielgruppe
wird das wegen eines Leuchtmittels machen?)

Ich glaube das gerade die Fern-Ost-Ware von No-Name Herstellern auf die 4500h Marke konzipiert ist,
den nur so kann ich als Händler eine saubere Weste behalten und auf wiederkehrende Geschäfte hoffen.
Folgende kleine Rechnung verdeutlicht, das sie eigentlich gar nicht anders können:

Nimmt man eine realistische durchschnittliche Leuchtdauer von 3h proTag an so sind das pro Jahr 3x365=1095h.
Bei einer beworbenen Lebensdauer (also auch die dazu passenden Schaltzyklen, denn man kann nicht davon
ausgehen das jeder sein Leuchtmittel als Dauerbrenner betreibt) von 30000h hält das Leuchtmittel dann ca. 27 Jahre!!!!!!!
Ich bräuchte in meinem Leben jede Lampe nur 3 mal kaufen. Das öffnet Augen..............

Hoffe Euch nicht mit dem Mega Text gelangweilt zu haben.
Ansonsten könnt Ihr :sm021:

Gruß Daniel

PS: Ich habe mich nun mit der verweigerten Kulanz abgefunden, Problem ist, das diese Sorte
Leuchtmittel nicht mehr hergestellt wird, ich kann also auch nicht nachkaufen. Die Esstischlampe
ist im Moment auf einem Auge blind. Ein Ersatzleuchtmittel für die eine Fassung hat dann
andere Werte (Farbtemperatur, Helligkeit..... und das sieht dann auch blöd aus) Ich glaub ich nehm
wieder die guten alten Glühlampen :lol:
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Re: Gedanken zum Gewährleistungsanspruch bei LED Leuchtmitte

Beitragvon djtechno » Sonntag 11. Januar 2015, 22:23

Ja, das ist echt ein Problem: Das man heute nix mehr 1:1 nachbekommt. Statt einfach mal alles zu lassen, wie es ist, wird es ständig geändert :evil:
Wenns ewig halten soll, muß man sich wohl von seinen bestehenden Leuchten verabschieden und Flexbänder oder stripes für 12 oder 24 volt auf 10 oder 20 volt oder noch weniger laufen lassen, am besten mit einem überdimensionierten Trafonetzteil mit überdimensionierten 105°C elko, den man irgendwo unterbringt, wo es nicht warm wird...
Gott sprach, es werde Licht, doch Petrus fand den Schalter nicht. Und als er dann den Schalter fand, da war die Sicherung durchgebrannt.
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Re: Gedanken zum Gewährleistungsanspruch bei LED Leuchtmitte

Beitragvon ALF2000 » Freitag 2. Oktober 2015, 13:07

Wird der LED Treiber durchsein -> Mal oeffnen und reinsehen waere die Methode bei mir.

Aber gut :D die Haltbarkeit von den angegebenen 30k Stunden ist mit LEDs locker zu schaffen...vorrausgesetzt man betreibt diese entsprechend.

Hier mal zwei Beispiele von komplett umgebauten LED Roehren fuer meine alten Leuchten.

@ HQI-TS, Lampenfreak UND Glasei.. ihr habt die Gusche zu halten was die technischen Daten angeht...da darf geraten werden :D


Knochen mit einer LED LS
http://250kb.de/u/151002/j/QygUcyZchX0c.JPG


Diese sind hier zwei stueck montiert, jeweils ein Lichtkegel ist eine Roehre da ich aufgrund mangel von LED Roehren zum Umbau nur eine erstmal reindrehe ueberall.
http://250kb.de/u/151002/j/E6GgMu5k9Pnt.JPG


der Fernmeldebereich. Lamellenleuchten. vorne 1 LED Roehre und hinten Zwei.

http://250kb.de/u/151002/j/C4uQqGzAMC9n.JPG


als tipp fuer die Leute die raten wollen wegen der Leistung,...

Spannung ist wie gehabt 12V bei mir bei Beleuchtung,...Jedoch im Fernmeldebereich (letztes Bild) sind ziemlich lange Kabelstrecken dabei zu beachten. ( 50m 4x6mm² doppelt genommen + 20m 4x2,5mm² auch doppelt genommen.)


Nun...Viel Spaß :D Aufloesung kommt aber noch irgendwann.


Gruß
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Re: Gedanken zum Gewährleistungsanspruch bei LED Leuchtmitte

Beitragvon Glasei » Freitag 2. Oktober 2015, 16:24

@ HQI-TS, Lampenfreak UND Glasei.. ihr habt die Gusche zu halten was die technischen Daten angeht...da darf geraten werden :D


Mach dir mal für meinen Teil keine Sorgen. :sm040:




Beitrag #2800 :green:
Ihr da ohm ! Macht watt ihr volt !!!
Das Lichtparaden-Forum - Wir beleuchten alles ! :sm040:

Bei mir liegende Straßenlaternen: 2x R70f, bei einer Innenleben nicht mehr original, 1x R70.2, 1x OURW 250,
1x LBL Seilschiffchen, Restaurationskandidat
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Re: Gedanken zum Gewährleistungsanspruch bei LED Leuchtmitte

Beitragvon djtechno » Donnerstag 22. Oktober 2015, 13:59

Dann gebe ich mal meine Vermututngen ab:

Beim ersten sage ich mal 4 watt und 7500 Kelvin, CRI 80

Beim letzten würde ich sagen 8 watt pro röhre je 2 pro leuchte, 5500 Kelvin, CRI 85
Bei bild 2 die gleichen Werte
Gott sprach, es werde Licht, doch Petrus fand den Schalter nicht. Und als er dann den Schalter fand, da war die Sicherung durchgebrannt.
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